FÜR EIN L(i)EBENSWERTES

PFUNGSTADT

Stadtverordnetenversammlung am 01.04.2019 

Öffentliche Niederschrift <hier>



Beratung und Beschlussfassung der Jahresabschlüsse 2011 – 2014

Zurückgestellt in den Haupt-Finanz-und-Wirtschaftsausschuss

 

 

Verkauf von neu vermessenen Gemeinbedarfsflächen an den Landkreis

Darmstadt-Dieburg

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf der neu vermessenen Gemeinbedarfsflächen, die ursprünglich als Friedhofserweitungsflächen vorgesehen waren, an den Landkreis Darmstadt-Dieburg. Diese sollen für einen Neubau der Erich-Kästner-Schule genutzt werden.

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen

 

 

Verlängerung der Erbbaurechtsverträge mit dem TSV Pfungstadt e.V.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Verlängerung der bestehenden Erbbaurechtsverträge zwischen der Stadt Pfungstadt und dem TSV Pfungstadt e.V. bis zum 31.12.2046.

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen

 

 

Erhaltung der "Sprach-Kitas"

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Weiterführung des Programms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ vorerst für die vier städtischen Kindertagesstätten in Pfungstadt und der zusätzlichen Fachberatung. Die entsprechenden Mittel, etwa 164.000€, sind im Haushalt bereitzustellen.

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen

 

 

Bezahlbarer Wohnraum – Gemeinsamer Antrag CDU und FGL

Der Magistrat wird beauftragt die Neubebauung der 4 städtischen Grundstücke (zw. 420 und 530 m² groß, gesamt 1930 m²), Bahnhofstrasse Nr. 68, 70, 72 und 74 wie folgt in die Wege zu leiten:

·        Die bestehenden Mietverhältnisse sind für die Dauer der Bauarbeiten zu beenden und/oder die Mieter in neue Wohnungen zu vermitteln. Termin: 30.06.2020

·        Der Magistrat erstellt eine Ausschreibung zum Abriss der Altbebauung und zur Errichtung und dem Betrieb von neuen, seniorengerechten Wohnungen (2-Zimmer) als ersten Schritt zum Ersatz von „Haus Hessenland“ und mindestens 2 Wohnungen für Familien (4-Zimmer). Dazu können die Grundstücke Nr. 68 und 70 sowie Nr. 72 und 74 als je ein Grundstück genutzt werden. Termin: 31.12.2019

·        Die Wohnungen sollen als „bezahlbarer Wohnraum“ (<9,00€m² Kaltmiete) errichtet und 25 Jahre lang betrieben werden. Die Stadt erhält für 50% der Wohnungen Belegungsrechte. Der wirtschaftliche Nachteil dieser Auflage soll im Kaufpreis der Grundstücke ausgeglichen werden. Der Kaufpreis wird in einem Bieterverfahren ermittelt. Die Fertigstellung: 30.06.2021

·        Den betreffenden Ausschüssen ist 2x jährlich Bericht zum Sachstand der Umsetzung des Beschlusses zu geben.

Die Bausubstanz der alten Doppelhäuser ist aufgebraucht und eine Renovierung nicht mehr wirtschaftlich. Die Grundrisse entsprechen nicht mehr den modernen Anforderungen. Die Altbebauung soll deshalb abgerissen werden. Errichtung und Betrieb der neuen Wohnungen soll durch ein Wohnungsbauunternehmen bzw. einen entspr. qualifizierten Bauträger, und den o.g. Auflagen, erfolgen.

Abstimmung: Zurückgestellt in die Fachausschüsse

 

 

Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der Straßenbeiträge

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat der Stadt Pfungstadt mit der Bildung einer Kommission „Straßenbeiträge“ zu beauftragen. Ziel der Kommissionsarbeit ist eine Entscheidungsvorlage mit einer Handlungsempfehlung zur Abschaffung oder Beibehaltung der Straßenbeiträge (einmalig oder wiederkehrend) in Pfungstadt.

Das Ergebnis der Kommission soll bis zum 4. Quartal 2019 vorliegen, um die wirksame Umsetzung der Entscheidung für 2020 zu starten.

Abstimmung: Zurückgestellt in den Fachausschuss

 

 

Haushaltsdisziplin 2020-2024 – Gemeinsamer Antrag der CDU und FGL

Der Magistrat wird beauftragt bei der Aufstellung der Haushaltsentwürfe für die Jahre 2020 bis 2024 die folgenden Strukturelemente zu berücksichtigen:

·        In jedem Haushaltsjahr muss mindestens 1,0 Mio. € der städtischen Rücklage zugeführt werden. Die Anpassung der Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen soll sich an der Entwicklung der Steuereinnahmen orientieren.

·        Die maximale Anzahl der Stellen, die im Haushalt ausgewiesen werden, beträgt 240 Stellen. Ein möglicher Mehrbedarf an einer Stelle ist durch Entfall von Stellen an anderer Stelle zu kompensieren. Zur Einhaltung der Zielzahlen beim Eigenpersonal kann auch die Fremdvergabe von Leistungen genutzt werden.

·        Der Umfang der neu geplanten Bauinvestitionen soll sich am Volumen der tatsächlich dort abgewickelten Investitionen der beiden Vorjahre orientieren.

·        Dem HFW ist spätestens mit dem 3. Quartalsbericht zum HH Bericht über den Sachstand der Umsetzung zu geben.

In den vergangenen Jahren wurden vom Magistrat immer wenig ambitionierte

Haushaltsentwürfe, mit zu hohen Ausgaben, vorgelegt. Sowohl die Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen als auch die Anzahl der ausgewiesenen Stellen entsprach nicht den Erwartungen der Mehrheit im Stadtparlament. Um die unverhältnismäßig langen Diskussionen und Arbeitsbelastungen in der Verwaltung zu reduzieren, sollen die o.g. Strukturelemente schon bei den Haushaltsentwürfen durch die Verwaltung berücksichtigt werden.